Der Bayerische Schulaufsichtsverband ist die standes­- und bildungspolitische Vertretung der Schul­aufsichts­beamtinnen und -beamten in Bayern

Landesversammlung des Bayerischen Schulaufsichtsverbandes 2023 vom 17. und 18. November 2023

Die neue Kultusministerin Anna Stolz bekennt sich zur bayerischen Schulaufsicht und steht hinter dem Bayerischen Schulaufsichtsverband e.V.

Am 17. und 18. November 2023 hat die Landesversammlung des Bayerischen Schulaufsichtsverbandes im Ludwig-Erhard-Zentrum Fürth stattgefunden. Die Veranstaltung stand unter dem Motto „Führen in herausfordernden Zeiten“. Neben den Neuwahlen des Landesvorstandes, den Informationen und dem Austausch zu aktuellen standes- und bildungspolitischen Themenfeldern waren der Vortrag von Frau Masha Ibeschitz und insbesondere der Besuch der neu erkannten Kultusministerin Anna Stolz Highlights der Landesversammlung. 

Umrahmt wurde die Veranstaltung durch ein kulturelles Rahmenprogramm mit lokalem Bezug und Grußworte des 2. Bürgermeisters der Stadt Fürth, des stv. Landrats sowie der Regierungspräsidentin. 

In den Neuwahlen wurde der Landesvorsitzende Jürgen Heiß mit 100% der abgegebenen Stimmen in seinem Amt bestätigt. Ebenfalls mit überragenden Ergebnissen wurden die weiteren Mitglieder in den Landesvorstand gewählt.

==> Zum ausführlichen Bericht ...

==> Pressemitteilung des StMUK

==> Bericht im Münchner Merkur

Die zugehörige Einladung an alle Mitglieder und das Programm erhalten Sie nochmals hier:

==> Programm Landesversammlung 2023 - Update!

==> Einladung zur Landesversammlung 2023

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Dabei werden nur solche Cookies eingesetzt, die essenziell für den Betrieb der Seite sind. Cookies, die das Verhalten der Nutzer verfolgen (Tracking Cookies), setzen wir nicht ein.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite (z. B. die Funktionen zur Barrierefreiheit) zur Verfügung stehen. Ihre Entscheidung wird für 30 Tage gespeichert und dann erneut abgefragt.